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Der zahlungspflichtige Dienstherr hat die Berechnung des Zahlungsbetrags durchzuführen und dem berechtigten Dienstherrn gegenüber nachzuweisen.
Die Abfindung ist innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme beim neuen Dienstherrn zu leisten. In Fällen des § 95 Absatz 4 Nummer 2 beginnt die Frist nach Mitteilung der Aufnahme durch den neuen Dienstherrn.
Die beteiligten Dienstherrn können abweichende Zahlungsregelungen vereinbaren.
Die Abwicklung kann auf andere Stellen übertragen werden.
Die beteiligten Dienstherren können abweichende Zahlungsregelungen vereinbaren.
Die beteiligten Dienstherren können abweichende Zahlungsregelungen vereinbaren.
Die beteiligten Dienstherren können abweichende Zahlungsregelungen vereinbaren.
Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt; das Einverständnis ist…
Nach Bezahlung der festgesetzten Gebühr erhalten der Nutzer und die zuständige Behörde einen Zahlungsbeleg.
Zur Zahlungsabwicklung gehören die Annahme von Einzahlungen, die Leistung von Auszahlungen und die Verwaltung der Finanzmittel. Jeder Zahlungsvorgang ist zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.