LeasFachwirtPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 12 LeasFachwirtPrVInkrafttretenVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Leasingfachwirt/Geprüfte Leasingfachwirtin § 11Anlage 1 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 11Anlage 1