Anlage 2 LeasFachwirtPrV
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2196)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
Datum des Bestehens der Prüfung,
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigübergreifenden Teils nach § 4 mit Note,
Benennung und Bewertung der Fächer des wirtschaftszweigübergreifenden Teils mit Note,
Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigspezifischen Teils nach § 5 mit Note sowie
Benennung und Bewertung der Fächer des wirtschaftszweigspezifischen Teils mit Note,
die errechnete Gesamtpunktzahl,
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
die Gesamtnote in Worten,
Befreiungen nach § 6.