§ 2 LederGerbAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 FKüAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche
Die Berufsausbildung dauert zwei Jahre.
§ 2 ZVSAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 LTAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.