§ 2 FKüAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche
Die Berufsausbildung dauert zwei Jahre.
§ 2 TexModNäherAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin
Die Berufsausbildung dauert zwei Jahre.
§ 2 GoSiAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 BinSchAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 SchfAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.