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Der Antrag auf Zustimmung zur Elektrofischerei muss folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift der antragstellenden Person,
Zweck der Elektrofischerei,
Bezeichnung des Gewässers, in dem die Elektrofischerei betrieben werden soll, mit Angabe der Grenze und Länge des Gewässers,
Name und Anschrift der fischereiberechtigten Person oder der Pächterin oder des Pächters.
Dem Antrag sind die Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 41 Absatz 2 Nummern 1 bis 4 beizufügen.