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Der Antrag auf Zustimmung zu dem gemeinsamen Fischen ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei dem Fischereiverband Saar zu stellen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Anschrift der Veranstalterin oder des Veranstalters (Name, Wohnort/Sitz)
Art der Veranstaltung (z. B. Vereins-, Verbandsfischen)
Zeitpunkt der letzten Besatzmaßnahme
eventuell vorgesehene Besatzmaßnahme
voraussichtliche Zahl der Teilnehmer
Teilnahmebedingungen (Fischart; Zahl, Art und Ausrüstung der Geräte; Art der ausgesetzten Preise)
Name der fischereiberechtigten Person/der Pächterin oder des Pächters
genaue Bezeichnung des Gewässers mit Angabe der Fläche und Uferlänge
beabsichtigte Fangverwertung
Sofern die Veranstalterin oder der Veranstalter nicht selbst fischereiberechtigte Person oder Pächterin oder Pächter ist, muss die schriftlich oder elektronisch erteilte Einwilligung der fischereiberechtigten Person oder der Pächterin oder des Pächters dem Antrag beigefügt werden.