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Die statistische Erhebung und Weiterleitung durch die Dienststellen nach § 6 Absatz 3 Satz 1 des Landesgleichstellungsgesetzes erfolgt elektronisch. Die Dienststellen verwenden hierfür das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vorgegebene elektronische Erhebungsformular des Landesamtes für Zentrale Dienste - Statistisches Amt -, das als Anlage angefügt ist. Das Erhebungsformular muss automatisiert verarbeitbar sein und inhaltlich der Anlage entsprechen.
Das Landesamt für Zentrale Dienste - Statistisches Amt - kann die redaktionelle Gestaltung des elektronischen Erhebungsformulars mit Zustimmung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ändern. Art und Umfang der Daten nach § 1 dürfen nicht geändert werden.