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Der Rechnungshof fasst das Ergebnis seiner Prüfung, soweit es für die Entlastung der Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung von Bedeutung sein kann, jährlich für den Landtag in einem Jahresbericht zusammen, den er dem Landtag und der Landesregierung zuleitet.
In dem Bericht ist insbesondere mitzuteilen,
ob die in der Haushaltsrechnung und dem Vermögensnachweis und die in den Büchern aufgeführten Beträge übereinstimmen und die geprüften Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind,
in welchen Fällen von Bedeutung die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze nicht beachtet worden sind,
welche wesentlichen Beanstandungen sich aus der Prüfung der Betätigung bei Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ergeben haben,
welche Maßnahmen für die Zukunft empfohlen werden.
In den Bericht können Feststellungen auch über spätere oder frühere Haushaltsjahre aufgenommen werden.
Prüfungsergebnisse zu geheim zu haltenden Angelegenheiten werden der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtages sowie der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und der Ministerin oder dem Minister der Finanzen mitgeteilt.
Im Jahresbericht ist insbesondere mitzuteilen,
In den Jahresbericht können Feststellungen auch über spätere oder frühere Haushaltsjahre aufgenommen werden.
In den Bericht können Feststellungen auch über spätere oder frühere Haushaltsjahre aufgenommen werden.
Im Geschäftsbericht ist der Jahresabschluss zu erläutern und über die Vermögens- und Ertragsverhältnisse der LfM umfassend zu berichten. Der Geschäftsbericht…
Das Rechnungsprüfungskollegium legt seinen Prüfungsbericht, einschließlich des Prüfungsurteils, dem Ausschuss bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.