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Die LfM erstellt nach Ende des Haushaltsjahres eine Jahresrechnung (Jahresabschluss) und einen Geschäftsbericht.
Im Geschäftsbericht ist der Jahresabschluss zu erläutern und über die Vermögens- und Ertragsverhältnisse der LfM umfassend zu berichten. Der Geschäftsbericht berichtet auch über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Ablauf des Haushaltsjahres eingetreten sind.
Die LfM veröffentlicht die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge der Direktorin oder des Direktors und deren/dessen Vertreterin oder Vertreters unter Namensnennung, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, im Geschäftsbericht. Satz 1 gilt auch für:
Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind,
Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den von der LfM während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag,
während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und
Leistungen, die einer der betroffenen Personen, die ihre Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind.
Nach Vorlage eines Entwurfs durch die Direktorin oder den Direktor stellt die Medienkommission den Jahresabschluss vorläufig fest. Sie genehmigt den Geschäftsbericht. Beide werden der Landesregierung und dem Landesrechnungshof übermittelt.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Beschlüsse nach Absatz 4 Satz 2 sind unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Leistungen, die einer der betroffenen Personen, die ihre Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des…
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW stellt am Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss nach kaufmännischen Grundsätzen auf.
den Entwurf des Haushaltsplans, den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht aufzustellen.
Nach der endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses hat die Direktorin oder der Direktor den Jahresabschluss und die vom Landesrechnungshof für nicht…
Die Prüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der LfM geltenden Vorschriften und Grundsätze. Dazu gehört, ob der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.