Gesetze
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Das Lichtbildportal hat die Aufgaben:
die Kennung der abrufenden Stelle entgegenzunehmen und weiterzuleiten,
den Zeitpunkt der Lichtbildabrufe festzuhalten und weiterzuleiten,
Auskunftsersuchen und Antworten entgegenzunehmen und weiterzuleiten und
die Datensicherheit zu gewährleisten.
Das Lichtbildportal ist berechtigt, Kennzahlen über die Nutzung und Auslastung des Betriebs zu dokumentieren.
die Weiterentwicklung, Pflege und Wartung des Meldeportals für Behörden Nordrhein-Westfalens einschließlich des Lichtbildportals,
Das Lichtbildportal protokolliert zur Sicherstellung des technischen Betriebs und der Datenschutzkontrolle Folgendes:
das Bereithalten von Lichtbildern zum automatisierten Lichtbildabruf,
Das Meldeportal Behörden hat die Aufgabe:
Diese Verordnung regelt die Durchführung des Lichtbildabrufs durch die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen…
die Entgegennahme der Erhebungsunterlagen von den Erhebungsbeauftragten sicher zu stellen sowie die Auskunftseingänge zu registrieren,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.