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Die untere Jagdbehörde kann im Einzelfalle zur Vermeidung unbilliger Härten Ausnahmen von der Vorschrift des § 11 Abs. 5 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes zulassen.
Die obere Jagdbehörde kann im Einzelfall zulassen, daß
Die untere Jagdbehörde kann
Die untere Jagdbehörde kann im Einzelfall aus Gründen der Hege die Befugnis oder Verpflichtung zur Erteilung einer Jagderlaubnis oder die sonstige Beteiligung…
Die untere Jagdbehörde kann im Einvernehmen mit der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement im Einzelfall zulassen, dass
Die Fischereibehörde kann Ausnahmen von Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 zulassen, wenn die Beachtung der Vorschrift eine unbillige Härte darstellen würde und die…
Die oberste Jagdbehörde kann nach Anhörung der obersten Naturschutzbehörde und der obersten Tierschutzbehörde insbesondere zu wissenschaftlichen und Lehr- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.