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Wahlvorschläge müssen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und können in Textform abgegeben werden. Sofern Zweifel an der Echtheit einer Unterschrift bestehen, kann die Wahlleitung einen Nachweis anfordern. Wird der Nachweis unverzüglich erbracht, gilt eine etwaig laufende Frist als gewahrt.
Wahlvorschläge für die Wahlgruppe 1 können von eingetragenen Vereinen, die satzungsgemäß im Bereich der Landwirtschaft tätig sind, eingereicht werden; sie müssen durch zwei bevollmächtigte Vertreterinnen oder Vertreter des satzungsgemäß zuständigen Organs unterzeichnet sein. Wahlvorschläge können auch von mehreren Vereinen gemeinsam eingereicht werden. Andere Wahlvorschläge für die Wahlgruppe 1 müssen von mindestens 25 der im Wahlbezirk in der Wahlgruppe 1 Wahlberechtigten unterzeichnet sein.
Wahlvorschläge für die Wahlgruppe 2 können von Arbeitnehmerinnen- oder Arbeitnehmervereinigungen, die satzungsgemäß auch für den Bereich der Landwirtschaft zuständig sind, eingereicht werden; sie müssen durch zwei bevollmächtigte Vertreterinnen oder Vertreter unterzeichnet sein. Wahlvorschläge können auch von mehreren Arbeitnehmerinnen- oder Arbeitnehmervereinigungen gemeinsam eingereicht werden. Andere Wahlvorschläge für die Wahlgruppe 2 müssen von mindestens 10 der im Wahlbezirk in der Wahlgruppe 2 Wahlberechtigten unterzeichnet sein.
Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag benannt werden.
Ein Wahlvorschlag, der zu dem in § 10 Absatz 1 genannten Termin nicht die notwendigen Unterschriften trägt, ist ungültig.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 40 in dem Wahlkreis Wahlberechtigten unterschrieben sein, die sich bis zehn Wochen vor dem Wahltag bei der Pflegekammer…
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss nach § 15 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes von der für das Wahlgebiet zum Zeitpunkt der Einreichung…
Die von den Wahlberechtigten eingereichten Wahlvorschläge müssen mindestens von einem Zehntel der Wahlberechtigten, jedoch mindestens von zwei Wahlberechtigten…
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss nach § 15 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes von der für das Wahlgebiet zum Zeitpunkt der Einreichung…
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden.…
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von einem Zehntel, jedoch wenigstens von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in jedem Fall genügen die Unterschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.