§ 27 Abs. 2 LKQualiVO SNZulassungsverfahren
Die Zulassung zu einem Feststellungsverfahren ist vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung des Staatsministeriums für Kultus bis zum 1. April eines jeden…
§ 7 Abs. 1 ESchVO NRWVerordnung über die Ersatzschulen
Der dem Schulträger obliegende Nachweis der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung der Lehrerin oder des Lehrers durch gleichwertige freie Leistungen nach…
§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LKQualiVO SNZulassungsvoraussetzungen
für Oberschulen, Gymnasien oder berufsbildende Schulen eine Lehrbefähigung für ein Fach oder eine Fachrichtung.
Art. 1 Nr. 1 Buchst. c SN-17341Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Lehrer-Qualifizierungsverordnung und der Lehramtsprüfungsordnung II
Nach den Angaben zu Abschnitt 4 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Abschnitt 5 Verfahren zur Feststellung der Lehrbefähigung von Ein-Fach-Diplomlehrern §…