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Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. April 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Krebsregistergesetz vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 414), das zuletzt durch Gesetz vom 5. November 2013 (GV. NRW. S. 624) geändert worden ist, außer Kraft.
§ 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 tritt, soweit hiernach auch die fahrlässige Begehung dieser Tat als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, am 1. Juli 2017 in Kraft.
Die Landesregierung berichtet dem Landtag im Abstand von 5 Jahren über die Durchführung dieses Gesetzes, erstmals fünf Jahre nach dem in § 65c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch genannten Zeitpunkt, in dem das Landeskrebsregister die Förderkriterien ausnahmslos erfüllen muss. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Für die Ministerpräsidentin Die Ministerin für Schule und Weiterbildung Der Finanzminister Der Minister für Inneres und Kommunales Der Justizminister Für die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am 30. April 2011 in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung erstattet dem Landtag innerhalb von 10 Jahren nach dem Inkrafttreten dieses…
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis Ende 2009, ob diese Regelung noch notwendig ist. Zum Textanfang
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.