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Die wissenschaftliche Abschlussarbeit wird von einem Professor der Lebensmittelchemie ausgegeben und betreut. Das Thema der Arbeit bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses.
Die wissenschaftliche Abschlussarbeit kann auch außerhalb der Universität durchgeführt werden. Dazu bedarf es der Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Die Frist zur Anfertigung der wissenschaftlichen Abschlussarbeit beträgt sechs Monate nach Ausgabe des Themas. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag die vorgeschriebene Bearbeitungszeit durch den Prüfungsausschuss um höchstens drei Monate verlängert werden. Die Entscheidung ist schriftlich zu begründen und dem Prüfling bekannt zu geben.
Bei der Abgabe hat der Prüfling schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
Die wissenschaftliche Abschlussarbeit wird von dem betreuenden Professor und unabhängig davon von einem weiteren Prüfer bewertet. Die Bewertungen sind schriftlich zu begründen und dem Prüfling bekannt zu geben.
Sofern die Abschlussarbeit außerhalb der Hochschule oder nicht im Kernfach Lebensmittelchemie durchgeführt werden soll, bedarf dies der Zustimmung der oder des…
Das Thema erhält sie oder er von einer selbst gewählten Prüferin oder einem selbst gewählten Prüfer der Hochschule frühestens vier, spätestens zwei Wochen vor…
die prüfenden Personen, welche die Prüfungsaufgaben stellen und die Prüfungsarbeiten bewerten; für die Bewertung der wissenschaftlichen Abschlussarbeit gilt §…
Den Abgabetermin für die Bachelorthesis legt das Prüfungsamt fest. Die Abgabe beim Prüfungsamt ist in der Prüfungsakte zu vermerken. Die Studierenden müssen bei…
Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer fügt der schriftlichen Abschlussarbeit auf einem gesonderten Blatt die mit ihrer oder seiner Unterschrift…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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