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Der Prüfungsausschuss kann fachkundige Personen, die nicht Mitglieder des Prüfungsausschusses sein müssen, mit der Erstellung von Vorschlägen für Prüfungsaufgaben beauftragen.
Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer fügt der schriftlichen Abschlussarbeit auf einem gesonderten Blatt die mit ihrer oder seiner Unterschrift versehene Versicherung bei, dass sie oder er die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und sich anderer als der von ihr oder ihm angegebenen Hilfsmittel nicht bedient hat.