§ 38 SächsLMKVOSächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung
Prüflinge sind auch zur Prüfung zuzulassen, wenn sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits an einem Lehrgang nach den §§ 3 und 6 teilnehmen…
§ 12 ChemFachAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die…
§ 24 Abs. 2 APVOLChem NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung zur „staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin“ und zum „staatlich geprüften Lebensmittelchemiker“
Für Personen, die die berufspraktische Ausbildung nach § 3 des bis zum 26. Januar 2016 geltenden Rechts begonnen haben, ist die Verordnung in der Fassung vom 7.…
§ 28 SächsAPOBauMStSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen
Wurde mit dem Vorbereitungsdienst vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen, sind darauf die Regelungen der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung…
§ 5 ChemikAusbErprobVVerordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.