Art. 5 Abs. 1 SN-21043Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung von Zuständigkeiten im Arbeits- und Umweltschutz sowie der Marktüberwachung technischer Produkte
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sächsische…
§ 9 LMChemG SLGesetz Nr. 2046 über die Berufsbezeichnungen „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ (Lebensmittelchemikergesetz Saarland - LMChemG SL -) Vom 18. November 2021
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Berufsbezeichnung „Lebensmittelchemiker“ vom 11. Oktober 1967…
§ 15 Abs. 1 APO LMChem SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüften Lebensmittelchemiker des Saarlands (APO LMChem SL) Vom 20. September 2021
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.
§ 7 ChemZVOVerordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts (Chemikalien- Zuständigkeitsverordnung - ChemZVO) Vom 23. Dezember 2014
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
§ 13 ChemIndMeistPrV 2004Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter…