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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.
Für Personen, die die berufspraktische Ausbildung nach § 3 des bis zum 26. Januar 2016 geltenden Rechts begonnen haben, ist die Verordnung in der Fassung vom 7. Juli 2009 (GV. NRW. S. 419) bis zum endgültigen Abschluss der zweiten Staatsprüfung weiter anzuwenden, es sei denn, sie geben eine schriftliche Erklärung ab, die Prüfung nach der jeweils geltenden Fassung dieser Verordnung ablegen zu wollen. Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2005 in Kraft. Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes…
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juli 2017 Kraft
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.