Gesetze
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Die Direktorin oder der Direktor vertritt die LfM gerichtlich und außergerichtlich.
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer vertritt im Rahmen der laufenden Geschäfte den Verband gerichtlich und außergerichtlich. In allen übrigen Fällen…
Die Direktorin oder der Direktor vertritt die LMS gerichtlich und außergerichtlich. Sie oder er regelt als Vorgesetzte oder Vorgesetzter die Organisation und…
Jedes Mitglied des Vorstandes vertritt im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse den Verband gerichtlich und außergerichtlich. In allen übrigen Fällen vertritt…
Jedes Mitglied des Vorstandes vertritt im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse den Verband gerichtlich und außergerichtlich. In allen übrigen Fällen vertritt…
Der Vorstand vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben 2.
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