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Die Betriebsgesellschaft hat der Veranstaltergemeinschaft Änderungen ihrer Kapital- und Stimmrechtsverhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Die Veranstaltergemeinschaft unterrichtet die LfM hierüber.
Die Veranstaltergemeinschaft hat die LfM über Änderungen der Vereinbarung mit der Betriebsgesellschaft zu unterrichten.
Die Betriebsgesellschaft ist verpflichtet, der Veranstaltergemeinschaft alle nach Absatz 1 erforderlichen Auskünfte umfassend und rechtzeitig zu erteilen und…
Der LfM ist die ordnungsgemäße Bestimmung beziehungsweise Wahl der Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft unverzüglich anzuzeigen. Einzelheiten werden in einer…
Der Antrag muss die notwendigen Angaben dazu enthalten, dass die Betriebsgesellschaft wirtschaftlich und organisatorisch die Erfüllung der mit der…
der Veranstaltergemeinschaft die zur Wahrnehmung der gesetzlichen und durch die Vereinbarung bestimmten Aufgaben erforderlichen Auskünfte erteilen und…
Der Veranstalter hat der LfM geplante Veränderungen der für die Zulassung maßgeblichen Umstände vor ihrem Vollzug schriftlich anzuzeigen. Es gelten § 55 Absatz…
Beabsichtigen die Veranstaltergemeinschaft oder die Betriebsgesellschaft die Vereinbarung nach Absatz 1 oder aus wichtigem Grund zu kündigen, haben sie ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.