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Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und die Regionaldirektorin oder der Regionaldirektor.
Organe der Verbände sind a) die Verbandsversammlung, b) der Verbandsvorstand, c) der Verbandsvorsteher.
Verbandsorgane sind die Verbandsversammlung, der Verbandsrat und der Vorstand.
Folgende Maßnahmen der Direktorin oder des Direktors bedürfen der Zustimmung der Medienkommission:
Die Medienkommission gibt sich eine Geschäftsordnung.
eine Vertreterin oder einen Vertreter der Veranstaltergemeinschaft an den Sitzungen der Organe der Betriebsgesellschaft teilnehmen lassen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.