Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auszubildende haben durch eine Abschlussprüfung nachzuweisen, dass sie über die fachlichen und allgemeinen Kenntnisse verfügen, die für die amtliche Lebensmittelkontrolle erforderlich sind.
Die Prüfung beginnt in der Regel sechs Wochen vor Ende der Ausbildung und soll mit dem Ende der Ausbildung abgeschlossen sein.