Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sind andere Gemeinden, Gemeindeverbände oder Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts Eigentümer oder Besitzer von Flächen innerhalb des Plangebiets, so obliegt ihnen die Durchführung der im Landschaftsplan hierfür festgesetzten Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.
Erfordert die Verwirklichung von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen ein Verwaltungsverfahren nach anderen Rechtsvorschriften, so ist dieses auf…
die von der Landschaftsplanung betroffenen Gemeinden sowie die an das Plangebiet angrenzenden Gemeinden und Kreise,
Den juristischen Personen des öffentlichen Rechts obliegt es im besonderen Maße, in ihrem Eigentum stehende Grundflächen gemäß den Zielen und Grundsätzen des…
Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Stellen wirken auf alle juristischen Personen des privaten Rechts ein, an denen sie beteiligt sind, damit sie in gleicher Weise…
Maßnahmen zur Entwicklung, Pflege und Erschließung der Landschaft, insbesondere zur Schaffung und zum Ausbau von Flächen im Sinne von Absatz 1 Nummer 3 sowie…
Mitwirkung bei der Orts- und Regionalplanung sowie bei der Landschaftsplanung und Landschaftsentwicklung nach den dafür geltenden Vorschriften,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.