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Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident und die Landesministerien.
Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident und die Ministerien.
Der Ministerpräsident und die Landesministerien sind - unbeschadet der Zuständigkeiten der Landesregierung - jeweils für ihren Geschäftsbereich die zuständige…
Landesbehörden sind die obersten Landesbehörden, die Landesoberbehörden, die Landesmittelbehörden und die unteren Landesbehörden.
Landesoberbehörden sind Behörden, die einer obersten Landesbehörde unmittelbar unterstehen und für das ganze Land zuständig sind.
Oberste Landesbehörde im Sinne dieses Gesetzes ist das für Justiz zuständige Ministerium.
Landesbehörden sind die obersten Landesbehörden, die Landesmittelbehörden, die Landesämter und die unteren Landesbehörden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.