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Oberste Staatsbehörden nach diesem Gesetz sind die Staatsregierung, die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident und die Staatsministerien.
Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident und die Ministerien.
Die Staatsverwaltung gliedert sich in die obersten Staatsbehörden, die allgemeine Staatsbehörde und die besonderen Staatsbehörden.
Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident und die Landesministerien.
Der Ministerpräsident und die Ministerien sind - unbeschadet der Zuständigkeiten der Landesregierung - jeweils für ihren Geschäftsbereich die zuständige oberste…
Oberste Rechtsaufsichtsbehörde ist das Staatsministerium des Innern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.