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Der Ministerpräsident und die Landesministerien sind - unbeschadet der Zuständigkeiten der Landesregierung - jeweils für ihren Geschäftsbereich die zuständige oberste Landesbehörde.
Der Ministerpräsident gibt die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt.
Werden Geschäftsbereiche neu abgegrenzt, so gehen auch die in Gesetzen und Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständige oberste Landesbehörde über; der Ministerpräsident weist hierauf sowie auf den Zeitpunkt des Übergangs im Gesetz- und Verordnungsblatt hin.
Der Ministerpräsident und die Ministerien sind - unbeschadet der Zuständigkeiten der Landesregierung - jeweils für ihren Geschäftsbereich die zuständige oberste…
Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident und die Landesministerien.
Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident und die Ministerien.
Die Ermächtigungen der Landesregierung im Gerichtsverfassungsgesetz und in anderen Bundesgesetzen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des…
Die Landesregierung und im Rahmen ihres Geschäftsbereichs der Ministerpräsident und die Landesministerien leiten und beaufsichtigen die Landesverwaltung. Für…
Landesoberbehörden sind Behörden, die einer obersten Landesbehörde unmittelbar unterstehen und für das ganze Land zuständig sind.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.