Gesetze
Gesetz wird geladen …
Landesoberbehörden sind Behörden, die einer obersten Landesbehörde unmittelbar unterstehen und für das ganze Land zuständig sind.
Landesoberbehörden sind
das Landesamt für Besoldung und Versorgung,
das Landeskriminalamt,
das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste,
das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei,
das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima,
das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung,
die Direktorin beziehungsweise der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte beziehungsweise Landesbeauftragter,
das Rechenzentrum der Finanzverwaltung,
das Landesamt für Finanzen und
das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen.
Andere Landesoberbehörden dürfen nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes errichtet werden.
Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident und die Landesministerien.
die obersten Landesbehörden im Rahmen ihres Geschäftsbereichs über die Landesoberbehörden und Landesmittelbehörden,
Landesbehörden sind die obersten Landesbehörden, die Landesoberbehörden, die Landesmittelbehörden und die unteren Landesbehörden.
die Landesoberbehörden und die Landesmittelbehörden über die ihnen unterstehenden unteren Landesbehörden.
die Landesoberbehörden bei Wehrpflichtigen ihrer sowie der ihnen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen (§§ 14, 14a des Landesorganisationsgesetzes) des…
das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen und das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima als Landesoberbehörden und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.