Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Fachaufsicht erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Aufgaben.
Die Fachaufsicht führen
die obersten Landesbehörden im Rahmen ihres Geschäftsbereichs über die Landesoberbehörden und Landesmittelbehörden,
die Landesoberbehörden und die Landesmittelbehörden über die ihnen unterstehenden unteren Landesbehörden.
Die obersten Landesbehörden führen zugleich im Rahmen ihres Geschäftsbereichs die oberste Fachaufsicht über die unteren Landesbehörden.
In Ausübung der Fachaufsicht können sich die Fachaufsichtsbehörden unterrichten, Weisungen erteilen und bei Gefahr im Verzuge oder auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung die Befugnisse der nachgeordneten Behörden selbst ausüben.
die Landesmittelbehörden über die ihnen nachgeordneten unteren Landesbehörden im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1; die obersten Landesbehörden führen zugleich im…
die obersten Landesbehörden über die ihnen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs unterstehenden Landesoberbehörden und Landesmittelbehörden,
Die nachgeordneten Landesbehörden unterstehen der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht.
Die nachgeordneten Landesbehörden unterstehen der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht.
die Landesmittelbehörden über die ihnen nachgeordneten unteren Landesbehörden; die obersten Landesbehörden führen zugleich im Rahmen ihres Geschäftsbereichs die…
In Angelegenheiten betreffend die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten untersteht es der Fachaufsicht der zuständigen obersten Landesbehörde.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.