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Die im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen wahrgenommenen Aufgaben der Landeszentrale sowie der Stabsstelle „Prävention gegen Antisemitismus, politischen und religiösen Extremismus, Rassismus und Demokratiefeindlichkeit“ werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes der gemäß § 1 gebildeten Landeszentrale übertragen. Die Präsidentin oder der Präsident des Landtags wird die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen verwaltungsorganisatorischen Rahmenbedingungen schaffen.
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Beschäftigten der in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Organisationseinheiten beim Ministerium für Kultur und…
Aufgabe der Landeszentrale ist es, die politische Bildung in Nordrhein-Westfalen auf überparteilicher Grundlage zu fördern und zu vertiefen. Sie dient hierbei…
Die dem Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen übertragenen Aufgaben und die dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung…
Das zum Stichtag 31. Dezember 2008 bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (Zentralstelle) vorhandene beamtete Personal bleibt im Dienst des…
Die Landesstelle NRW führt die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung aus. Die Aufsicht führt die Oberste…
Die Landeszentrale stellt den zu veröffentlichenden Demokratiebericht zur Lage der politischen Bildung in Nordrhein-Westfalen in dem für politische Bildung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.