Gesetze
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Die Landeszentrale stellt den zu veröffentlichenden Demokratiebericht zur Lage der politischen Bildung in Nordrhein-Westfalen in dem für politische Bildung zuständigen Ausschuss des Landtags vor.
Der für politische Bildung zuständige Ausschuss kann jederzeit die Anwesenheit der Leitung verlangen und diese zu seinen Beratungen hinzuziehen. Die Leitung hat sich auf Verlangen des Ausschusses für die Landeszentrale zu äußern.
Die Landesregierung unterrichtet die Landeszentrale frühzeitig und umfassend über alle Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, die die Belange der politischen Bildung und die Präventionsarbeit betreffen.
Die Landeszentrale kann zu Gesetzesvorhaben, die ihren Zuständigkeitsbereich betreffen, gegenüber dem zuständigen Ausschuss eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Die Landeszentrale für politische Bildung (Landeszentrale) ist als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des…
Aufgabe der Landeszentrale ist es, die politische Bildung in Nordrhein-Westfalen auf überparteilicher Grundlage zu fördern und zu vertiefen. Sie dient hierbei…
Das Kuratorium hat das Recht, jederzeit Auskünfte über die Tätigkeit der Landeszentrale und andere Fragen aus seinem Zuständigkeitsbereich zu verlangen. Das…
die Landeszentrale für politische Bildung sowie die Supportstelle Weiterbildung.
Die Leitung hat das Kuratorium über alle wichtigen Angelegenheiten der Landeszentrale zu unterrichten.
Die Leiterin oder der Leiter der Landeszentrale wird eingeladen und nimmt an den Sitzungen teil; sie oder er kann sich jederzeit äußern. Das Ministerium für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.