§ 9 Abs. 3 PflegeAVO SNAmtsniederlegung
Für Stellvertreter gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
§ 6 Abs. 4 PflegeAVO SNWahl und Aufgabe des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden
Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für die stellvertretenden Vorsitzenden.
§ 7 Abs. 2 PflegeAVO SNAbberufung
Absatz 1 gilt entsprechend für den stellvertretenden Vorsitzenden.
§ 3 Abs. 3 PflegeAVO SNBestellung der Vertreter
Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Bestellung der Stellvertreter.
§ 2 Abs. 1 PflegeAVO SNBeteiligte am Landespflegeausschuss
Die Beteiligten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 werden nach der Maßgabe der Absätze 2 und 3 im Landespflegeausschuss vertreten.