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Das Braunkohlenplangebiet umfasst gemäß Anlage 1
aus der Städteregion Aachen
die Städte Alsdorf, Baesweiler und Eschweiler,
aus dem Kreis
Düren
die Städte Düren, Jülich und Linnich sowie die Gemeinden Aldenhoven, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nörvenich, Titz und Vettweiß; b) Euskirchen die Städte Euskirchen und Zülpich sowie die Gemeinde Weilerswist; c) Rhein-Erft-Kreis die Städte Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, und Pulheim; d) Heinsberg die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg, Wassenberg und Wegberg sowie die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht; e) Rhein-Kreis Neuss die Städte Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich und Neuss sowie die Gemeinde Rommerskirchen; f) Rhein-Sieg-Kreis die Städte Bornheim und Rheinbach sowie die Gemeinde Swisttal; g) Viersen die Stadt Viersen sowie die Gemeinden Niederkrüchten und Schwalmtal;
aus der kreisfreien Stadt Köln
den Stadtbezirk 6 (in den Grenzen vom 1. Oktober 1989) sowie
die kreisfreie Stadt Mönchengladbach.
Kapitel 2 Braunkohlenausschuss
Für das Braunkohlenplangebiet werden ein oder mehrere Braunkohlenpläne aufgestellt. Ein Braunkohlenplan legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans und…
das Verfahren zur Bildung und Einberufung des Braunkohlenausschusses, die Entschädigung der Mitglieder, die Abgrenzung des Kreises der Beteiligten, das…
Die empfangsberechtigten Stellen dürfen diese Leistungen nur für Aufgaben verwenden, die ihnen nach dem Gesetz obliegen. Teil 2 Braunkohlenplanung Kapitel 1…
Die Abgrenzung des Braunkohlenplangebietes wird bestimmt durch die Gebiete für den Abbau, die Außenhalden und die Umsiedlungen sowie die Gebiete, deren oberster…
Für die in § 27 Absatz 1 genannten Personen gelten §§ 12 bis 15 entsprechend. Kapitel 4 Braunkohlenpläne
Die Regionalplanungsbehörde Köln kann in entsprechender Anwendung des § 16 Abweichungen des Betriebsplans von den Festlegungen des Braunkohlenplans zulassen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.