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Die Anzahl und die Verteilung der stimmberechtigten Mitglieder des Braunkohlenausschusses ergibt sich aus den §§ 20 und 21 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Die Mitglieder des Braunkohlenausschusses nach § 21 Absatz 1 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind innerhalb von zehn Wochen nach Beginn der…
Auch zur ersten Sitzung des Braunkohlenausschusses sind die beratenden Mitglieder nach § 22 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu laden.
Für das vorsitzende Mitglied des Braunkohlenausschusses, dessen Stellvertretung und die Sprecher der im Braunkohlenausschuss vertretenen Parteien und…
Die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf machen die Zusammensetzung des Braunkohlenausschusses in ihrem jeweiligen Amtsblatt bekannt.
Je eine Vertreterin oder ein Vertreter - der Bergaufsicht (von der zuständigen Bezirksregierung), - des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, - des Geologischen…
Der Braunkohlenausschuss wählt für die Dauer seiner Wahlperiode aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder unter Leitung des lebensältesten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.