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Die zeichnerischen Festlegungendes Braunkohlenplanes müssen nach Inhalt und Gliederung der Anlage 2 entsprechen. Im Übrigen finden die Planzeichen der Anlage 3 sinngemäß Anwendung; insbesondere sind die durch die Braunkohlengewinnung verursachten raumbedeutsamen Veränderungen und Ersatzplanungen darzustellen, soweit deren Festsetzungen nicht nachfolgenden Verfahren obliegen. Der Maßstab der zeichnerischen Festlegungen des Braunkohlenplanes beträgt 1 : 5 000 oder 1 : 10 000 auf der Grundlage der Deutschen Grundkarte.
Soweit Festlegungen erforderlich sind, für die in Anlage 2 und 3 keine Planzeichen enthalten sind, sind sie sinngemäß aus den angegebenen Planzeichen zu entwickeln.
Die textlichen Festlegungen des Braunkohlenplanes müssen auch Angaben über die sachlichen, räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten enthalten.
Der Erläuterungsbericht zum Braunkohlenplan soll
die zeichnerischen und textlichen Ziele erläutern und
Hinweise für die regionalplanerische Beurteilung von raumbedeutsamen Fachplanungen und Projekten geben.
Darüber hinaus ist auch auf die Umsetzung der Planung bis zum Abschluss der bergbaulichen Maßnahme einzugehen. Die jeweiligen ökologischen, kulturellen und sozialen Auswirkungen sind in dem Braunkohlenplan bzw. -teilplan entsprechend aufzuzeigen. Daraus sind Vorschläge für erforderliche Maßnahmen zu entwickeln. Ergänzende Karten können beigefügt werden.
Raum- und strukturbedeutsame sonstige Planungen und Nutzungsregelungen für das Planungsgebiet können nachrichtlich in den Braunkohlenplan übernommen werden, soweit sie zu seinem Verständnis oder für die regionalplanerische Beurteilung von Planungen und Maßnahmen notwendig oder zweckmäßig sind.
Die Braunkohlenpläne bestehen aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen. Die textlichen Festlegungen müssen insbesondere Angaben enthalten über die…
sollen sachliche, räumliche und zeitliche Beziehungen und Abhängigkeiten der Festlegungen untereinander und bei der Umsetzung in nachfolgende Planungs- und…
Der Braunkohlenplan muss überprüft und erforderlichenfalls geändert werden, wenn die Grundannahmen für den Braunkohlenplan sich wesentlich ändern. Für das…
Die Braunkohlenpläne sollen vor Beginn eines Abbauvorhabens im Braunkohlenplangebiet aufgestellt und genehmigt sein. Die Betriebspläne der im…
das Verfahren zur Bildung und Einberufung des Braunkohlenausschusses, die Entschädigung der Mitglieder, die Abgrenzung des Kreises der Beteiligten, das…
Für die überschlägige Beurteilung der Sozialverträglichkeit müssen bei Braunkohlenplänen, die ein Abbauvorhaben betreffen, die Antragsunterlagen Angaben über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.