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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Anlage 1 Berufliche Fachrichtungen, die im Vorbereitungsdienst in der Regel gewählt werden können, sind: Agrarwirtschaft, Bautechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik, Ernährung und Hauswirtschaft, Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik, Gesundheit und Pflege Holztechnik, Informatik, Körperpflege und Kosmetik, Kraftfahrzeugtechnik, Labortechnik, Mechatronik, Metalltechnik, Sozialpädagogik, Vermessungstechnik, Versorgungstechnik, Wirtschaft und Verwaltung. Das Ministerium für Bildung und Kultur kann im Einzelfall auch andere Fachrichtungen als berufliche Fachrichtung zulassen. Anlage 2 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 3 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 4 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 5 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument