Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Vorbereitungsdienst erfolgt in der Regel unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und unter Ernennung der zur Ausbildung zugelassenen Person zur Studienreferendarin oder zum Studienreferendar.
Die Dienstaufsicht über die Ausbildung der Studienreferendarin oder des Studienreferendars führt das Ministerium für Bildung und Kultur.
Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Studienreferendarin oder des Studienreferendars ist die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen.