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Die Ausbildung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare an der Schulaufsichtsbehörde umfasst
Schwerpunkte der Didaktik unter Berücksichtigung der Bildungswissenschaften in Bezug auf die Unterrichtsfächer, die Förderschwerpunkte oder die beruflichen Fachrichtungen sowie
Schulrecht, Lehrerdienstrecht und Beamtenrecht.
Die Studienreferendarin oder der Studienreferendar wird von ihren oder seinen Lehrbeauftragten betreut. Diese hospitieren im Unterricht, besprechen mit ihr oder ihm die hospitierten Unterrichtsstunden und geben ihr oder ihm Gelegenheit, in ihrem Unterricht zu hospitieren.
Der Ausbildungsleiter oder die Ausbildungsleiterin überwacht den Vorbereitungsdienst, fördert die Ausbildung der Referendare und Referendarinnen und wirkt bei…
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 13 wie folgt gefasst: „§ 13 Ausbildung an der Schulaufsichtsbehörde“.
Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Studienreferendarin oder des Studienreferendars ist die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars für das Lehramt an…
Die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsschule überwacht die schulpraktische Ausbildung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare an der Schule. Sie…
Die Dienstaufsicht über die Ausbildung der Studienreferendarin oder des Studienreferendars führt das Ministerium für Bildung und Kultur.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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