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Der Vorbereitungsdienst erfolgt in der Regel unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und unter Ernennung der zur Ausbildung zugelassenen Person zum Anwärter/zur Anwärterin für das Lehramt für Sonderpädagogik.
Die Dienstaufsicht über die Ausbildung des Anwärters/der Anwärterin führt das Ministerium für Bildung und Kultur.
Vorgesetzter/Vorgesetzte des Anwärters/der Anwärterin ist der Leiter/die Leiterin des Studienseminars für das Lehramt für Sonderpädagogik, dem er/sie zur Ausbildung zugewiesen ist.