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Mit der Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird der Anwärter/die Anwärterin dem Studienseminar für das Lehramt für Sonderpädagogik zur Ausbildung zugewiesen.
Zur Ausbildung in der Didaktik und Methodik seiner/ihrer sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und seines/ihres Unterrichtsfachs/Lernbereichs oder seiner/ihrer beruflichen Fachrichtung wird der Anwärter/die Anwärterin durch den Leiter/die Leiterin des Studienseminars Fachleitern/Fachleiterinnen zugeteilt, die vom Ministerium für Bildung und Kultur bestellt werden.
Der Anwärter/Die Anwärterin soll nach Möglichkeit verschiedene Schulen kennen lernen, ohne dass dadurch die Zuweisung zum Studienseminar und die Zuteilung zu den Fachleitern/Fachleiterinnen aufgehoben wird. Die Fachleiter/Fachleiterinnen informieren sich durch Unterrichtsbesuche über den an anderen Schulen erteilten Unterricht.