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Der Landesrechnungshof besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten und den anderen zu Mitgliedern ernannten Beamtinnen und Beamten.
Der Landesrechnungshof gliedert sich in Prüfungsabteilungen und Prüfungsgebiete. Für die Verwaltung besteht eine Präsidialabteilung.
Die Prüfungsabteilungen bestehen aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und den Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleitern als Vorsitzende oder Vorsitzender und mindestens zwei weiteren Mitgliedern.
Der Landesrechnungshof wird mit der erforderlichen Anzahl von Prüfungsbeamtinnen und -beamten und sonstigen Bediensteten ausgestattet. Die zuständigen Landesbehörden stellen dem Landesrechnungshof auf Ersuchen geeignete Bedienstete zur Verfügung.
Die übrigen Beamtinnen und Beamten des Landesrechnungshofs sowie die Beamtinnen und Beamten der staatlichen Rechnungsprüfungsämter werden von der…
Je ein Mitglied und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter werden durch das für Inneres zuständige Ministerium, das Finanzministerium, das…
Die Präsidentin oder der Präsident vertritt den Landesrechnungshof nach außen. Sie oder er leitet die Verwaltung des Landesrechnungshofs und übt die…
Der Bundesrechnungshof gliedert sich in Prüfungsabteilungen und Prüfungsgebiete. Für bestimmte Aufgaben können Prüfungsgruppen gebildet werden. Für die…
Die Präsidentin oder der Präsident, die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident und die anderen Mitglieder des Landesrechnungshofs sollen in der Regel die…
Das Landesprüfungsamt besteht aus der Präsidentin/dem Präsidenten und der erforderlichen Anzahl von Stellvertreterinnen/Stellvertretern und Mitgliedern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.