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Mitglieder des Rechnungshofes sind der Präsident, der Vizepräsident und die Leiter der Prüfungsabteilungen.
Die Mitglieder des Rechnungshofes müssen über eine abgeschlossene Hochschulausbildung und langjährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst verfügen. Ein Drittel der Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben.
Mitglieder sind der Präsident, der Vizepräsident und die Leiter der Prüfungsabteilungen. Sie besitzen die gleiche Unabhängigkeit wie die Richter.
Die Mitglieder müssen die Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes erworben haben. Sie sollen daneben über eine vielseitige Berufserfahrung verfügen.…
Die Präsidentin oder der Präsident, die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident und die anderen Mitglieder des Landesrechnungshofs sollen in der Regel die…
Mitglieder des Rechnungshofes sind der Präsident, der Vizepräsident und die Direktoren beim Rechnungshof. Sie bilden das Kollegium.
Die Mitglieder des Rechnungshofes müssen das 35. Lebensjahr vollendet haben; sie sollen in der Regel die Befähigung zum Richteramt, höheren Verwaltungsdienst,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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