§ 2 Abs. 2 BRHGGesetz über den Bundesrechnungshof
Der Bundesrechnungshof gliedert sich in Prüfungsabteilungen und Prüfungsgebiete. Für bestimmte Aufgaben können Prüfungsgruppen gebildet werden. Für die…
§ 2 Abs. 2 LRHG NRWGesetz über den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
Der Landesrechnungshof gliedert sich in Prüfungsabteilungen und Prüfungsgebiete. Für die Verwaltung besteht eine Präsidialabteilung.
Art. 12 Abs. 1 OPrAEÜbk SLÜbereinkommen über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberprüfungsamtes deutscher Länder und Verwaltungen für die höheren technischen Verwaltungsbeamten vom 16. September 1948 in der Fassung vom 11. Dezember 2001*
Das Oberprüfungsamt gliedert sich in Abteilungen für die einzelnen Fachrichtungen. Die eingerichteten oder noch einzurichtenden Abteilungen können entsprechend…
§ 4 Abs. 1 RHG SNMitglieder
Mitglieder des Rechnungshofes sind der Präsident, der Vizepräsident und die Leiter der Prüfungsabteilungen.