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Der Präsidialrat besteht aus
der Präsidentin oder dem Präsidenten eines Gerichts als vorsitzender Person und
vier weiteren Richterinnen oder Richtern als weitere Mitglieder.
der Präsidentin oder dem Präsidenten eines Gerichts als vorsitzender Person und
der Präsidentin oder dem Präsidenten eines Gerichts als vorsitzender Person und
der Präsidentin oder dem Präsidenten eines Gerichts als vorsitzender Person und
der Präsidentin oder dem Präsidenten eines Gerichts als vorsitzender Person und
zwei Mitgliedern, die von den Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit gewählt werden.
Die Mitglieder der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden nach der Reihenfolge von Vorschlagslisten bestimmt, welche die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.