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Beschäftigte im Gerichtsvollzieher- und Justizvollziehungsdienst erhalten bei Dienstreisen in Vollstreckungsangelegenheiten eine Abfindung für jede Amtshandlung.
Das für die Justiz zuständige Ministerium wird ermächtigt, Näheres im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständige Ministerium unter Beachtung der Grundsätze dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
Die Abfindung der Gerichtsvollzieher bei Dienstreisen und Dienstgängen in Rechtssachen regelt sich nach den vom Ministerium der Justiz erlassenen Vorschriften.
Den Hilfskräften des Gerichtsvollzieherdienstes, die von Fall zu Fall mit der Wahrnehmung einzelner Gerichtsvollziehergeschäfte beauftragt werden, wird auf…
Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Gewährung einer Vergütung für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie andere im…
1Das Ministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und dem Ministerium der…
Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamte der Justiz, die bei Dienstreisen in Vollstreckungsangelegenheiten ihre privaten Kraftfahrzeuge benutzen, erhalten…
Beamtinnen und Beamten des Gerichtsvollzieherdienstes kann im Bedarfsfall auf Antrag ein Gehaltsvorschuss zur Ausstattung ihres Geschäftszimmers und zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.