Gesetz Nr. 827 - Saarländisches Reisekostengesetz (SRKG) Vom 31. März 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1976
Die Abfindung der Gerichtsvollzieher bei Dienstreisen und Dienstgängen in Rechtssachen regelt sich nach den vom Ministerium der Justiz erlassenen Vorschriften.
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