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Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Aufgaben der Festsetzung und Abrechnung der Reisekostenvergütung sowie der Trennungsentschädigung bei einer oder mehreren Behörden zu zentralisieren.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Erledigung der Verfahren nach Absatz 3 durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit anderer Gerichte…
Die Einzelheiten zu Art und Umfang der Reisekostenvergütung sowie die Grundsätze des Abrechnungsverfahrens regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung.…
Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Festsetzung und Abrechnung der Umzugskostenvergütung, der Trennungsentschädigung gemäß § 11 und…
Auf das Landesamt für Zentrale Dienste wird folgende Aufgabe übertragen: die Bearbeitung und Mittelbewirtschaftung von Reisekosten, Trennungsgeld und…
Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Gewährung von Stellenzulagen zu regeln für
Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung einer oder mehreren Behörden des Landes die Zuständigkeit als Verbindungsstelle gemäß Artikel 28 und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.