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Auf das Landesamt für Zentrale Dienste wird folgende Aufgabe übertragen: die Bearbeitung und Mittelbewirtschaftung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten, die Buchung und Abwicklung der Reisen sowie die Befugnis zum Erlass der Widerspruchsbescheide sowie zur Führung der Klageverfahren in diesen Angelegenheiten für die gesamte Landesverwaltung mit Ausnahme des Landesamtes für Verfassungsschutz. Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa kann das betroffene Ressort anderweitige Verfahrensregelungen treffen.