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Die Landesschiedsstelle und die erweiterte Schiedsstelle geben sich eine gemeinsame Geschäftsordnung. Kommt keine Geschäftsordnung zustande, kann sie durch die zuständige Behörde nach § 20 erlassen werden.
Die Landesschiedsstelle und die erweiterte Schiedsstelle geben sich eine gemeinsame Geschäftsordnung. Kommt keine Geschäftsordnung zu Stande, kann sie durch die…
Die Schiedsstelle gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des zuständigen Ministeriums bedarf. Kommt bis zum 20. April 2019 eine Geschäftsordnung…
Die Schiedsstellen geben sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des für Soziales zuständigen Ministeriums bedarf. Kommt keine Geschäftsordnung zustande,…
Die Schiedsstelle gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des für die Pflegeversicherung zuständigen Ministeriums bedarf. Kommt keine…
Die Schiedsstelle kann sich eine Geschäftsordnung geben. Sie bedarf der Zustimmung des zuständigen Ministeriums.
Die Schiedsstelle kann sich eine Geschäftsordnung geben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.